0173 - 66 71 22 7
info@uwk-krakowamsee.de

Straßenbeleuchtung in Krakow am See

Straßenbeleuchtung in Krakow am See

Als UWK haben wir uns in den vergangenen Wochen an das Amt in Krakow am See gewandt, da wir die Straßenbeleuchtung in der Stadt zum Teil für zu gering erachten, bzw. es Straßen und Wege in der Stadt gibt, die nicht beleuchtet sind. Für uns haben das Wohlbefinden und die Sicherheit der Menschen in Krakow am See oberste Priorität.

Uns liegt aktuell die folgende Antwort vor:

Die Verkehrssicherungspflicht ist durch die Stadt gewährleistet, es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben von wann bis wann die Straßenbeleuchtung oder wie viele Laternen an sein müssen. Zwar gibt es in der zurückliegenden Rechtsprechung immer wieder verschiedene Interpretationen für das Ausmaß der Beleuchtung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, doch lässt sich aus der Gesamtheit der Urteile ableiten, dass von einer Straßenbeleuchtungspflicht in folgenden Fällen auszugehen ist:

  • bei gefährlichen Kreuzungen und -einmündungen
  • Fußgängerüberwege
  • scharfe Kurven
  • unvorhersehbare Straßenverengungen
  • Verkehrsinseln usw.

Dies ist in Krakow am See gegeben.

So melden Sie eine defekte Straßenbeleuchtung

Bauunterhaltung / Straßenbeleuchtung
Amt: Bau- und Ordnungsamt

Herr Hoffmann
Markt 2
18292 Krakow am See
Raum: 2.23 OG

Telefon: 038457 304-71
E-mail: bauunterhaltung@krakow-am-see.de

Tags: ,